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16 K 6797/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-19, 16 K 6797/18
16 K 6797/18Verwaltungsgericht19.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-19
Aktenzeichen: 16 K 6797/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0819.16K6797.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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