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18 L 1377/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-18, 18 L 1377/20
18 L 1377/20Verwaltungsgericht18.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-18
Aktenzeichen: 18 L 1377/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0818.18L1377.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
1. Soweit der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin zu 2) begehrt, dieser im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Antragsgegner zu 1) anzuweisen, nach Maßgabe seines mit Schreiben vom 23. Juli 2020 zu 1) gestellten Antrags zu verfahren, wird das Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 18 L 1625/20 fortgeführt.
2. Für das abgetrennte Verfahren 18 L 1625/20 erklärt sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Anhörung der Beteiligten für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das gemäß § 52 Nr. 2 Satz 2 VwGO zuständige Verwaltungsgericht Berlin. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
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