Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-14, 1 K 3411/19

1 K 3411/19Verwaltungsgericht14.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 1 K 3411/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-14

Aktenzeichen: 1 K 3411/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0814.1K3411.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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