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6 L 1319/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-11, 6 L 1319/20
6 L 1319/20Verwaltungsgericht11.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 6 L 1319/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0811.6L1319.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 3995/20 gegen die Ordnungsverfügung vom 6. Juli 2020 wird hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis sowie der Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins wiederhergestellt sowie – soweit sie sich gegen die Zwangsgeldandrohung richtet – angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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