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15 K 141/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-07, 15 K 141/18
15 K 141/18Verwaltungsgericht07.08.2020
Zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer Bildungseinrichtung, die nicht in staatlicher Trägerschaft steht, als staatliche Hochschule
Entscheidungsdatum: 2020-08-07
Aktenzeichen: 15 K 141/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0807.15K141.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 72 Abs. 1 HG; § 72 Abs. 2 HG; § 73 Abs. 1 S. 2 HG
Zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer Bildungseinrichtung, die nicht in staatlicher Trägerschaft steht, als staatliche Hochschule
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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