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18 L 1264/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-06, 18 L 1264/20
18 L 1264/20Verwaltungsgericht06.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-06
Aktenzeichen: 18 L 1264/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0806.18L1264.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Tochter der Antragsteller, J. T. , zum Schuljahr 2020/2021 vorläufig im 5. Jahrgang der H. -I. -Schule, Gesamtschule der Stadt N. , aufzunehmen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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