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3 K 8555/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-04, 3 K 8555/19
3 K 8555/19Verwaltungsgericht04.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-04
Aktenzeichen: 3 K 8555/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0804.3K8555.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung E. vom 6. November 2019 wird aufgehoben.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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