Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-07-08, 2 K 8646/18

2 K 8646/18Verwaltungsgericht08.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 K 8646/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-08

Aktenzeichen: 2 K 8646/18

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0708.2K8646.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.