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7 L 903/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-25, 7 L 903/20
7 L 903/20Verwaltungsgericht25.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-25
Aktenzeichen: 7 L 903/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0525.7L903.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 2589/20 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 14. Mai 2020 wird im Hinblick auf das Verbot des Verkaufs von alkoholischen Getränken und die Regelung der Vollstreckung angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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