Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-25, 2 L 3042/19

2 L 3042/19Verwaltungsgericht25.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 L 3042/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-25

Aktenzeichen: 2 L 3042/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0525.2L3042.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig auf den von ihm bis zum 3. September 2019 innegehabten Dienstposten (Dienstgruppenleiter in der E. / L. 0/ L1. 00/ E1. D) rückumzusetzen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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