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18 L 918/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-22, 18 L 918/20
18 L 918/20Verwaltungsgericht22.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-22
Aktenzeichen: 18 L 918/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0522.18L918.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die in Ziffer 9 verfügte Auflage im Bescheid des Polizeipräsidiums N. vom 20. Mai 2020 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Der Tenor dieser Entscheidung soll der Antragstellerin vorab telefonisch bekanntgegeben werden.
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