Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-04-06, 3 L 2807/19

3 L 2807/19Verwaltungsgericht06.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 3 L 2807/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-06

Aktenzeichen: 3 L 2807/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0406.3L2807.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: §§ 1 Abs 2, Abs 3 Satz 2, 8, 15 Abs 3 BauNVO; § 4 Abs 1 Satz 1 BlmSchG; §§ 5, 6 Abs 1, 7, 19 BlmSchG; § 6 Satz 1 UmwRG; §§ 42 Abs 2, 80 Abs 3 Satz 1 u. Abs 5, 80a Abs 3 VwGO

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 5962/19 gegen den zu Gunsten der Beigeladenen ergangenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid der Antragsgegnerin vom 22. Oktober 2018 in der Fassung der Widerspruchsbescheide der Antragsgegnerin vom 5. und 8. Juli 2019 wird wiederhergestellt.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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