Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-04-02, 12 K 5861/19.A

12 K 5861/19.AVerwaltungsgericht02.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 12 K 5861/19.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-02

Aktenzeichen: 12 K 5861/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0402.12K5861.19A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 2. August 2019 und vom 18. Dezember 2019 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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