Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-03-31, 2 L 3239/19

2 L 3239/19Verwaltungsgericht31.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 L 3239/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-31

Aktenzeichen: 2 L 3239/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0331.2L3239.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, die Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Abs. 4 AufenthG ohne den Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ nach § 60b Abs. 1 Satz 2 AufenthG auszustellen und insofern das Verbot der Erwerbstätigkeit und die Wohnsitzauflage nach § 60b Abs. 5 Satz 2 und 3 AufenthG zurückzunehmen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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