Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-03-24, 21 K 5752/19

21 K 5752/19Verwaltungsgericht24.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 21 K 5752/19 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2020-03-24

Aktenzeichen: 21 K 5752/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0324.21K5752.19.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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