Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-03-20, 7 L 575/20

7 L 575/20Verwaltungsgericht20.03.2020

Regest

Die kommunale Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung wegen des CORONA-Virus ist rechtmäßig.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 7 L 575/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-20

Aktenzeichen: 7 L 575/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0320.7L575.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 28 Abs. 1 IfSG; § 16 Abs. 1 Satz 1 IfSG

Leitsätze

Die kommunale Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung wegen des CORONA-Virus ist rechtmäßig.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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