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7 L 575/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-03-20, 7 L 575/20
7 L 575/20Verwaltungsgericht20.03.2020
Die kommunale Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung wegen des CORONA-Virus ist rechtmäßig.
Entscheidungsdatum: 2020-03-20
Aktenzeichen: 7 L 575/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0320.7L575.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 28 Abs. 1 IfSG; § 16 Abs. 1 Satz 1 IfSG
Die kommunale Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung wegen des CORONA-Virus ist rechtmäßig.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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