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18 K 4165/17.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-03-04, 18 K 4165/17.A
18 K 4165/17.AVerwaltungsgericht04.03.2020
Tätigkeit für amerikanische Sicherheitsfirma; interner Schutz; Rückkehrprognose bei in Afghanistan zurückgebliebener Familie
Entscheidungsdatum: 2020-03-04
Aktenzeichen: 18 K 4165/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0304.18K4165.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 3 AsylG; § 4 AsylG; § 3e AsylG
Tätigkeit für amerikanische Sicherheitsfirma; interner Schutz; Rückkehrprognose bei in Afghanistan zurückgebliebener Familie
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.
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