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6 K 14311/17•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-27, 6 K 14311/17
6 K 14311/17Verwaltungsgericht27.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 6 K 14311/17
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0227.6K14311.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Nummer 2 der verkehrsrechtlichen Anordnung der Beklagten vom 9. Mai 2017 zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf dem M. Weg zwischen der S.----straße und der O. Straße durch Zeichen 274 der StVO wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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