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28 K 4268/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-27, 28 K 4268/18
28 K 4268/18Verwaltungsgericht27.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 28 K 4268/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0227.28K4268.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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