Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-21, 6 K 1480/19

6 K 1480/19Verwaltungsgericht21.02.2020

Regest

1. Zur bundes- und nrw-weit gültigen Parkerleichterung ("aG-light") 2. Dialysepflichtigkeit begründet keinen Ausnahmefall, der zur Parkerleichterung berechtigt.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 K 1480/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-21

Aktenzeichen: 6 K 1480/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0221.6K1480.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 46 StVO

Leitsätze

  1. Zur bundes- und nrw-weit gültigen Parkerleichterung ("aG-light")

  2. Dialysepflichtigkeit begründet keinen Ausnahmefall, der zur Parkerleichterung berechtigt.

Tenor

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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