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6 K 1480/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-21, 6 K 1480/19
6 K 1480/19Verwaltungsgericht21.02.2020
1. Zur bundes- und nrw-weit gültigen Parkerleichterung ("aG-light") 2. Dialysepflichtigkeit begründet keinen Ausnahmefall, der zur Parkerleichterung berechtigt.
Entscheidungsdatum: 2020-02-21
Aktenzeichen: 6 K 1480/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0221.6K1480.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 46 StVO
Zur bundes- und nrw-weit gültigen Parkerleichterung ("aG-light")
Dialysepflichtigkeit begründet keinen Ausnahmefall, der zur Parkerleichterung berechtigt.
Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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