projekte
12 L 3326/19.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-14, 12 L 3326/19.A
12 L 3326/19.AVerwaltungsgericht14.02.2020
Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und Abänderung eines Dublin-Bescheides
Entscheidungsdatum: 2020-02-14
Aktenzeichen: 12 L 3326/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0214.12L3326.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 123 VwGO, § 51 Abs. 1 VwVfG; § 51 Abs. 5 VwVfG; § 48 VwVfG
Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und Abänderung eines Dublin-Bescheides
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der für die Antragsteller zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung der Antragsteller nach Italien aufgrund der Abschiebungsandrohungen in den Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. Juni 2019 vorläufig nicht durchgeführt werden darf.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.