projekte
3 K 18773/17•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-13, 3 K 18773/17
3 K 18773/17Verwaltungsgericht13.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 3 K 18773/17
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0213.3K18773.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend hinsichtlich der Spielhalle 2 der Beigeladenen zu 1., der Spielhalle (3) der Beigeladenen zu 2. und der Spielhalle (2) der Beigeladenen zu 3. („Härtefallerlaubnisse“) in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen werden die Bescheide des Oberbürgermeisters der Beklagten („Vollerlaubnisse“) vom 3. November und vom 2. November 2017 an die Beigeladene zu 1. (Spielhalle 1, M.--straße 00) und an die Beigeladene zu 4. (Spielhalle 1, I. -C. -Platz 00) jeweils hinsichtlich ihrer Spielhallen 1 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5, jeweils mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selber tragen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.