Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-11, 21 K 401/19

21 K 401/19Verwaltungsgericht11.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 21 K 401/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-11

Aktenzeichen: 21 K 401/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0211.21K401.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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