Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-06, 40 K 4082/18.PVL

40 K 4082/18.PVLVerwaltungsgericht06.02.2020

Regest

Die Entscheidung eines Ministeriums, für seinen Geschäftsbereich der Empfehlung des 1. Landesbeauftragten für Informationstechnik (CIO) zur Einführung eines bestimmten IT-Systems für den eigenen Geschäftsbereich zu folgen, ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn das IT-System vom nachgeordneten Bereich tatsächlich erst noch einzuführen (tatsächliche Implementierung) ist. 2. Dasselbe gilt, wenn das Ministerium eine nachgeordnete Dienststelle anweist, das IT-System dort tatsächlich einzuführen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 40 K 4082/18.PVL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-06

Aktenzeichen: 40 K 4082/18.PVL

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0206.40K4082.18PVL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz

Normen: § 66 LPVG NRW; § 22 EGovG NRW; § 78 LPVG NRW

Leitsätze

Die Entscheidung eines Ministeriums, für seinen Geschäftsbereich der Empfehlung des 1. Landesbeauftragten für Informationstechnik (CIO) zur Einführung eines bestimmten IT-Systems für den eigenen Geschäftsbereich zu folgen, ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn das IT-System vom nachgeordneten Bereich tatsächlich erst noch einzuführen (tatsächliche Implementierung) ist.

  1. Dasselbe gilt, wenn das Ministerium eine nachgeordnete Dienststelle anweist, das IT-System dort tatsächlich einzuführen.

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

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