Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-04, 9 K 52/20.A

9 K 52/20.AVerwaltungsgericht04.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 9 K 52/20.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-04

Aktenzeichen: 9 K 52/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0204.9K52.20A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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