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9 K 52/20.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-04, 9 K 52/20.A
9 K 52/20.AVerwaltungsgericht04.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-04
Aktenzeichen: 9 K 52/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0204.9K52.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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