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14 K 6424/18.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-21, 14 K 6424/18.A
14 K 6424/18.AVerwaltungsgericht21.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 14 K 6424/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0121.14K6424.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 11. Juli 2018 verpflichtet, festzustellen, dass in der Person der Klägerin ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich Indien besteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
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