Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-13, 18 L 2903/19

18 L 2903/19Verwaltungsgericht13.01.2020

Regest

Die Aufforderung zur Übertragung des Eigentums des Hundes im Anschluss an eine Haltungsuntersagung ist rechtswidrig

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 2903/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-13

Aktenzeichen: 18 L 2903/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0113.18L2903.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 12 Abs. 4 LHundG NRW

Leitsätze

Die Aufforderung zur Übertragung des Eigentums des Hundes im Anschluss an eine Haltungsuntersagung ist rechtswidrig

Tenor

Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X. aus E. beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 7874/19 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 16. Oktober 2019 wird hinsichtlich Ziffer 1 der Verfügung wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 2 der Verfügung angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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