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16 K 5474/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-08, 16 K 5474/18
16 K 5474/18Verwaltungsgericht08.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-08
Aktenzeichen: 16 K 5474/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0108.16K5474.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur nach Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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