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8 K 322/23•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2025-09-08, 8 K 322/23
8 K 322/23Verwaltungsgericht08.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-08
Aktenzeichen: 8 K 322/23
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2025:0908.8K322.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird der Bescheid des Beklagten vom 17. Januar 2023 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3 mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
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