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10 L 1341/24•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-12-09, 10 L 1341/24
10 L 1341/24Verwaltungsgericht09.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-09
Aktenzeichen: 10 L 1341/24
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:1209.10L1341.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller am 9. Dezember 2024 in die Türkei abzuschieben.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.
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