Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-11-12, K 1253/22

K 1253/22Verwaltungsgericht12.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — K 1253/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-12

Aktenzeichen: K 1253/22

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:1112.K1253.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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