Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-06-12, 2 L 1372/23

2 L 1372/23Verwaltungsgericht12.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 2 L 1372/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-12

Aktenzeichen: 2 L 1372/23

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0612.2L1372.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, eine der beiden von ihm unter dem 6. September 2023 für das Polizeipräsidium Q. ausgeschriebenen Stellen „Dienstgruppenleiterin / Dienstgruppenleiter Leitstelle (A 13 LBesO A NRW)“ mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin als Gesamtschuldner; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

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