Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-06-03, 4 K 765/24.A

4 K 765/24.AVerwaltungsgericht03.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 4 K 765/24.A — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2024-06-03

Aktenzeichen: 4 K 765/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0603.4K765.24A.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 26. Februar 2024 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht

erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die

Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des

Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages

leistet.

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