Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-05-23, 7 K 2898/21

7 K 2898/21Verwaltungsgericht23.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 7 K 2898/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-23

Aktenzeichen: 7 K 2898/21

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0523.7K2898.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Der Bescheid der H. P. vom 30. September 2021 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 5. Oktober 2021 wird aufgehoben, soweit die H. für die Personen N. Q., O. Q., W. Q. und C. Q. (lfd. Nrn. 40 bis 43 der Prüfliste) Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für den Monat Januar 2018 in Höhe von insgesamt 3.464 EUR zurückgefordert hat.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.