Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-03-06, 7 K 652/22

7 K 652/22Verwaltungsgericht06.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 7 K 652/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-06

Aktenzeichen: 7 K 652/22

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0306.7K652.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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