Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-03-06, 7 K 1200/23

7 K 1200/23Verwaltungsgericht06.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 7 K 1200/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-06

Aktenzeichen: 7 K 1200/23

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0306.7K1200.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.