Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-01-22, 11 K 4150/22

11 K 4150/22Verwaltungsgericht22.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 11 K 4150/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-22

Aktenzeichen: 11 K 4150/22

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0122.11K4150.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12.12.2023 ergangene Urteil wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit insoweit geändert, als der in dem Tatbestand des Urteils wiedergegebene Klageantrag des Klägers wie folgt neu gefasst wird:

„Der Kläger beantragt,

Ziffer 1. bis 3. des Beschlusses der Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII bei dem Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 28.11.2022, Az. 50 51 00 78 4 2020, aufzuheben.“

Das Urteil wurde gesondert eingestellt.

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