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8 L 1480/23.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-12-12, 8 L 1480/23.A
8 L 1480/23.AVerwaltungsgericht12.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-12
Aktenzeichen: 8 L 1480/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:1212.8L1480.23A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Antragsgegnerin zu 1. wird aufgegeben, der Antragstellerin zu 2. mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers in die Türkei bis zu einer schriftlichen Entscheidung über den Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nicht durchgeführt werden darf.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin zu 1
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