Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-11-15, 1 K 3771/18

1 K 3771/18Verwaltungsgericht15.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 1 K 3771/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-15

Aktenzeichen: 1 K 3771/18

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:1115.1K3771.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Der Widerrufsbescheid vom 10. Juli 2018 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 14. August 2018 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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