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8 K 1186/22•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-11-13, 8 K 1186/22
8 K 1186/22Verwaltungsgericht13.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-13
Aktenzeichen: 8 K 1186/22
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:1113.8K1186.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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