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4 K 135/21•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-09-19, 4 K 135/21
4 K 135/21Verwaltungsgericht19.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-19
Aktenzeichen: 4 K 135/21
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0919.4K135.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Für die Beigeladene ist das Urteil wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist das Urteil wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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