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8 K 40/22•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-07-31, 8 K 40/22
8 K 40/22Verwaltungsgericht31.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-31
Aktenzeichen: 8 K 40/22
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0731.8K40.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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