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12 L 776/23•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-06-16, 12 L 776/23
12 L 776/23Verwaltungsgericht16.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-16
Aktenzeichen: 12 L 776/23
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0616.12L776.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 2084/23 wird wiederhergestellt, soweit diese auf die Aufhebung der in dem Bescheid der Bezirksregierung B vom 26. Mai 2023 verfügten Rücknahme der Feststellung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in Bezug auf das im Rahmen des Tempelfestes stattfindende Hauptfest „Theer“ am 18. Juni 2023, die am 19. Juni 2023 angedachte Prozession sowie das am 21. Juni 2023 stattfindende Abschlussfest „Poongavanam“ gerichtet ist.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Hiervon ausgenommen sind etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
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