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2 L 118/23•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-04-05, 2 L 118/23
2 L 118/23Verwaltungsgericht05.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-05
Aktenzeichen: 2 L 118/23
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0405.2L118.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.
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