Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-03-23, 5 K 3356/21.A

5 K 3356/21.AVerwaltungsgericht23.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 5 K 3356/21.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-23

Aktenzeichen: 5 K 3356/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0323.5K3356.21A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die auf Asylgewährung und Zuerkennung von Flüchtlingsschutz gerichtete Klage zurückgenommen hat.

Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffern 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. Dezember 2021 verpflichtet, den Kläger als subsidiär Schutzberechtigten nach § 4 Abs. 1 des Asylgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes anzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu zwei Dritteln und die Beklagte zu einem Drittel.

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