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12 K 2675/22•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-02-23, 12 K 2675/22
12 K 2675/22Verwaltungsgericht23.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 12 K 2675/22
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0223.12K2675.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 12. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 2. August 2022 rechtswidrig war.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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