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9 K 2026/21•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-02-22, 9 K 2026/21
9 K 2026/21Verwaltungsgericht22.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-22
Aktenzeichen: 9 K 2026/21
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0222.9K2026.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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