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2 L 1036/22•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-11-24, 2 L 1036/22
2 L 1036/22Verwaltungsgericht24.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-24
Aktenzeichen: 2 L 1036/22
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:1124.2L1036.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
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