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4 L 1009/22•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-11-08, 4 L 1009/22
4 L 1009/22Verwaltungsgericht08.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-08
Aktenzeichen: 4 L 1009/22
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:1108.4L1009.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 2890/22 der Antragstellerin gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 8. August 2022 für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin jeweils zu ½ und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Der Streitwert wird auf 00.00.00,- € festgesetzt.
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