Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-09-16, 12 K 1438/20

12 K 1438/20Verwaltungsgericht16.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 12 K 1438/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-16

Aktenzeichen: 12 K 1438/20

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0916.12K1438.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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